Majestätsverbrechen

Majestätsverbrechen
Ma|jes|täts|ver|bre|chen 〈n. 14; veraltetden (durch die Person des Kaisers od. Königs vertretenen) Staat gefährdendes Verbrechen

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Ma|jes|täts|ver|bre|chen, das (Rechtsspr. veraltet):
Verbrechen, das sich gegen den Kaiser od. König u. das Reich richtet.

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Majestätsverbrechen,
 
Majestätsbeleidigung, im römischen Recht politisches Verbrechen gegen die »maiestas populi Romani« beziehungsweise »maiestas principis« (Majestät); im Mittelalter seit der fränkischen Zeit jedes gegen den König (seit der Goldenen Bulle auch gegen Kurfürsten) und das Reich (Land) gerichtete Verbrechen (Untreue, Verrat). Im Allgemeinen Landrecht (für die preußischen Staaten) vom Hoch- und Landesverrat durch die Bezugnahme auf die Person des Herrschers unterschieden. - In Deutschland sind die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) und die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter oder diplomatischer Vertreter (Gesandtenbeleidigung, § 103 StGB) besonders unter Strafe gestellt. - In Österreich wird die Beleidigung des Bundespräsidenten nur als einfache Beleidigung bestraft (§§ 115, 117 StGB); auch ausländische Diplomaten genießen keinen zusätzlichen Strafschutz. - Die Schweiz kennt nur die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Diplomaten (Art. 296, 297 StGB) als besonderes Delikt.
 

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Ma|jes|täts|ver|bre|chen, das (Rechtsspr. veraltet): Verbrechen, das sich gegen den Kaiser od. König u. das Reich richtet.

Universal-Lexikon. 2012.

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